1. Unter sexueller Belästigung wird jedes unerwünschte Verhalten sexueller Art in körperlicher, verbaler oder nichtverbaler Form mit der Wirkung oder dem Ziel verstanden, die Würde und Gesundheit einer Frau oder eines Mannes am Arbeitsplatz zu verletzen. Derartige Verhaltensweisen schaffen ein demütigendes, einschüchterndes, feindseliges, unwürdiges und verletzendes Arbeitsklima. Beispiele sexueller Belästigung sind anzügliche und zweideutige Kommentare zum Äußeren von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Anspielungen und Bemerkungen über das Aussehen einer Person, über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten und die sexuelle Orientierung einer Frau oder eines Mannes, das Vorzeigen, Aufhängen oder Auslegen von pornografischem Material, unerwünschte Körperkontakte und aufdringliches Verhalten, wiederholte unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht, Annäherungsversuche, die mit dem Versprechen von Vorteilen oder mit dem Androhen von Nachteilen einhergehen sowie sexuelle Übergriffe.