(1) Aufgrund des anhaltenden epidemiologischen Notstands COVID-19 finden die Bestimmungen laut den Artikeln 5 und 6 auch in Bezug auf die Jahre 2021 und 2022 Anwendung. Die gewährten Förderungen laut Artikel 5 für in den Jahren 2021 und 2022 geplante Veranstaltungen, Initiativen, Kurse, Seminare, Vorträge, Lesungen oder Events, die aufgrund des Notstandes nicht stattgefunden haben oder die alternativ online durchgeführt wurden, und für die damit verbundenen Ausgaben für die Organisation, einschließlich der Betriebs- und Personalkosten, werden auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen im Rahmen der Ausgaben ausgezahlt, die in jedem Fall aufgrund vertraglicher Verpflichtungen getätigt wurden. 2)