(1) Die Autonome Provinz Bozen nutzt die Finanzierung des Europäischen Sozialfonds (ESF) für außerordentliche Maßnahmen zur Förderung von Vorhaben, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit dem Ziel umgesetzt werden, Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion zu fördern. Besagte Maßnahmen müssen mit der Zielsetzung des operationellen Programms des ESF übereinstimmen und gemäß den europäischen, staatlichen und Landesvorschriften im Bereich Europäischer Sozialfonds umgesetzt werden.
(2) Die Autonome Provinz Bozen nutzt die Finanzierung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für außerordentliche Maßnahmen zur Förderung von Vorhaben, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit dem Ziel umgesetzt werden, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung zu fördern. Besagte Maßnahmen müssen mit der Zielsetzung des operationellen Programms des EFRE übereinstimmen und gemäß den europäischen, staatlichen und Landesvorschriften im Bereich Europäischer Fonds für regionale Entwicklung umgesetzt werden.
(3) Die Verwaltungsbehörden führen alle Aufgaben und Befugnisse in Zusammenhang mit der Durchführung der Vorhaben aus, die vom Europäischen Sozialfonds und vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert werden.
(4) Die Autonome Provinz Bozen fördert die Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung von Seiten der öffentlichen und privaten Träger, die an der Umsetzung von Maßnahmen laut diesem Artikel interessiert sind, indem sie alles daran setzt, den erforderlichen öffentlichen Beitrag zu den Vorhaben zu gewährleisten, die zu den Subventionen der Europäischen Union zugelassen sind.