1. Es sind folgende Initiativen beitragsfähig, sofern sie eine zugelassene Mindestsumme von 2.000,00 Euro erreichen:
a) Veranstaltungen und Initiativen von besonderer touristischer Bedeutung und vorzugsweise mit überregionalem Charakter. Nicht beitragsfähig sind kleine örtliche Veranstaltungen, die der ordentlichen Tätigkeit einer Tourismusorganisation zuzuordnen sind,
b) Studien, Erhebungen, Analysen und Entwicklungsprojekte, einschließlich Marketinginitiativen im Tourismussektor,
c) Organisation und Besuch von Tagungen, Kongressen, Seminaren, Messen und anderen Informations- und Weiterbildungsinitiativen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.