Kundgemacht im Beiblatt Nr. 1 zum A.Bl vom 18. Dezember 2007, Nr. 51.
(1) Die dezentralen Kollektivverhandlungen werden gemeinsam für die drei Schulämter für folgende Bereiche geführt:
(2) Nach Schulämtern getrennt werden für folgende Bereiche Vertragsverhandlungen geführt: