Kundgemacht im Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29. Juni 2010, Nr. 26.
(1) Die Landesschulpläne der Grund- und Oberstufe stellen das Studium der geschichtlichen, produktiven, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der heimischen Landwirtschaft sicher, wobei ein besonderes Augenmerk auf die organoleptischen und gesundheitlichen Eigenschaften der landwirtschaftlichen Produkte gelenkt wird.