Beschluss der Landesregierung vom 25. November 1996, Nr. 5819
Angleichung der im Artikel 9, Absatz 2 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 16. April 1986, Nr. 7 in geltender Fassung vorgesehenen Beträge nach dem durch die ISTAT ermittelten Index der Verbraucherpreise für Familien von Arbeitern und Angestellten
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