1.1. Gefördert werden die Jahresprogramme von Vereinen/Organisationen, die alle nachstehend angeführten Voraussetzungen erfüllen:
- Sitz oder Außenstelle und operative Einrichtungen in Südtirol,
- gemäß Satzung vorwiegende Verfolgung der Bekanntmachung der Problematiken der Raumordnung und Ortsplanung sowie Verbreitung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen oder von Zwecken des Natur- und Landschaftsschutzes,
- kontinuierliche Ausübung in organisierter Form von Tätigkeiten im Bereich Natur, Landschaft und Raumentwicklung.
1.2 Förderungen können nur für Tätigkeiten vergeben werden, die von der Organisation/ dem Verein freiwillig und ehrenamtlich ohne - auch nur indirekte - Gewinnabsicht und ausschließlich aus Solidarität und sozialem Bewusstsein geleistet werden. Jedenfalls von der Beitragsvergabe ausgenommen sind Handelsgesellschaften.
1.3 Ebenso gefördert werden kann die Führung von National- und Naturparkhäusern sowie Nationalpark- und Naturparkinfostellen. Förderempfänger können in diesen Fällen immer nur die Vertragspartner oder Gemeindeverwaltungen sein, die mit der Landesverwaltung eine entsprechende Konvention abgeschlossen haben, aus der die förderbaren Ausgaben hervorgehen.
1.4 Der/die Antragsteller/in muss erklären, bei welchen Ämtern oder öffentlichen Körperschaften Ansuchen um finanzielle Unterstützung für dasselbe Vorhaben eingebracht wurden oder in Zukunft noch werden. Eine Beteiligung mehrerer Förderträger schließt die Unterstützung des Vorhabens nicht aus. Jede Art von Mehrfachförderung für einzelne Leistungen des Vorhabens ist jedoch ausgeschlossen.
1.5 Keine Beiträge im Sinne dieser Richtlinien werden für Projekte und Initiativen gewährt, für die um Förderung aus dem Landschaftsfonds im Sinne von Art. 18/bis des Landesgesetzes vom 25. Juli 1970, Nr. 16, Förderung im Bereich der Landschaftspflege (B.L.R. vom 14.2.2011, Nr. 227 und 9.12.2014, Nr. 1504) oder im ländlichen Entwicklungsprogramm (EG- Verordnung Nr. 1698/2005) sowie im Bereich der Denkmalpflege (B.L.R. vom 17.03.2015, Nr. 320) angesucht wurde oder in Zukunft noch angesucht wird.