1. Nach einer thermischen Behandlung gilt Milch noch als „natürlich“ im Sinne des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008, wenn es sich bei dieser Behandlung ausschließlich um Wasserentzug handelt. Die Zusammensetzung der Milch mit Ausnahme des Wassergehaltes bleibt unverändert.