Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 24. Juli 2001, Nr. 30.
(1) Zu Lasten des Auftragnehmers gehen die aus dem Vertragsabschluss anfallenden Kosten, Steuern und Gebühren.
(2) Zu Lasten des Auftragnehmers gehen ebenfalls sämtliche Stempelgebühren für die Unterlagen, welche für die Ausführung der Bauarbeiten bis zur Ausstellung der Abnahmebescheinigung oder der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten erforderlich sind.