Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 17. Jänner 1995, Nr. 3.
(1) Dem Ansuchen um einen Beitrag für Baumaßnahmen, das entsprechend zu begründen und vom gesetzlichen Vertreter der Körperschaft zu unterzeichnen ist, sind folgende Unterlagen beizulegen:
(2) Dem Ansuchen um einen Beitrag für den Ankauf von Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften, Beschäftigungs- und Spielmaterial, welches gleichfalls zu begründen und vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen ist, sind folgende Unterlagen beizulegen:
(3) Die zuständigen Ämter können außer den Unterlagen laut den Absätzen 1 und 2 weitere Belege anfordern, falls dies zur Bearbeitung des Ansuchens erforderlich ist, sowie Lokalaugenscheine vornehmen.