In vigore al

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In vigore al: 21/11/2014

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 30. November 1994, Nr. 571)
Durchführungsverordnung zur Regelung der Modalitäten und Kriterien für die Zuweisung der Beiträge zur Förderung der Kindergärten

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1)

Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 17. Jänner 1995, Nr. 3.

Art. 4 (Ansuchen und Unterlagen)

(1) Dem Ansuchen um einen Beitrag für Baumaßnahmen, das entsprechend zu begründen und vom gesetzlichen Vertreter der Körperschaft zu unterzeichnen ist, sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • a)  eine Kopie des von den zuständigen Organen genehmigten Entwurfs mit Plänen im Maßstab 1:100, samt graphischer Darstellung der Baumaßnahmen sowie ein technischer Bericht und eine entsprechende Kostenberechnung,
  • b)  ein Kostenvoranschlag,
  • c)  der Finanzierungsplan,
  • d)  eine beglaubigte Abschrift der Baukonzession, wenn diese erforderlich ist, oder eine Erklärung des Bürgermeisters, laut welcher die Baumaßnahme dem Bebauungsplan der Gemeinde entspricht,
  • e)  das Gutachten der Abteilung Denkmalpflege, falls dieses erforderlich ist.

(2) Dem Ansuchen um einen Beitrag für den Ankauf von Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften, Beschäftigungs- und Spielmaterial, welches gleichfalls zu begründen und vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen ist, sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • a)  ein technischer Bericht,
  • b)  ein Kostenvoranschlag,
  • c)  ein Finanzierungsplan.

(3) Die zuständigen Ämter können außer den Unterlagen laut den Absätzen 1 und 2 weitere Belege anfordern, falls dies zur Bearbeitung des Ansuchens erforderlich ist, sowie Lokalaugenscheine vornehmen.