(1) Alle Streitigkeiten zwischen der Akademie und den Mitgliedern, den Verwaltungsräten, den Rechnungsprüfern und den Liquidatoren hinsichtlich der Durchführung und der Auslegung der vorliegenden Satzung werden zur Entscheidung dem Schiedsgericht der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen gemäß dessen Schiedsordnung übertragen, und zwar der unanfechtbaren Entscheidung eines aus drei Schiedsrichtern bestehenden Schiedsrichtersenats, der nach dem in der Schiedsordnung festgelegten Schiedsverfahren und nach Billigkeit entscheidet.
(2) Die Bestellung der Schiedsrichter erfolgt gemäß der in der vorgenannten Schiedsordnung des Schiedsgerichts der Handels-, Industrie-, Handwerks und Landwirtschaftskammer Bozen festgesetzten Art und Weise.