(1) Das in das Berufsbild des Brandexperten eingestufte Personal übt folgende Aufgaben aus:
(2) Zugangsvoraussetzungen:
(3) Zweisprachigkeit: Nachweis A.
(4) Ränge: Das diesem Berufsbild angehörende Personal bekleidet im Rahmen desselben folgende Ränge: