(1) Das in das Berufsbild des Brandassistenten eingestufte Personal übt folgende Aufgaben aus:
(2) Zugangsvoraussetzungen:
(3) Zweisprachigkeit: Nachweis B.
(4) Ränge Das diesem Berufsbild angehörende Personal bekleidet im Rahmen desselben folgende Ränge:
(5) Vertikale Mobilität: Nach acht Jahren Dienst als Brandassistent: Aufstiegsmöglichkeit in das Berufsbild des Brandinspektors.Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder Programmierer-DV-Analytiker/Programmiererin-DV-Analytikerin, Statistiker/Statistikerin, Arbeitsinspektor/Arbeitsinspektorin, Übersetzer/Übersetzerin. Nach acht Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder Verwaltungsinspektor/Verwaltungsinspektorin, Inspektor/Inspektorin im kulturellen Bereich, DV-Analytiker- Systembetreuer/DV-Analytikerin-Systembetreuerin, Statistikinspektor/Statistikinspektorin, Inspektor/Inspektorin für das Rechnungswesen, Organisationsinspektor/Organisationsinspektorin, Übersetzungsinspektor/Übersetzungsinspektorin.