Beschreibung
Jugendliche Menschen mit Behinderung werden über gezielte Orientierungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf den Einstieg in die Arbeitswelt vorbereitet. Die gezielte Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderung ist umso erfolgreicher (in der Zeit), je mehr solche Einstellungen über Arbeitseingliederungsprojekte zustande kommen. Eine Auswertung der Daten in diesem Zusammenhang hat ergeben, dass die Arbeitsverhältnisse, die über ein Arbeitseingliederungsprojekt vermittelt werden, stabiler sind als die übrigen und in diesen Fällen 25 von 30 Menschen mit Behinderung auch fünf Jahre später noch beschäftigt sind, zumeist beim selben Arbeitgeber.
Die Berufsbildung führt Weiterbildungsmaßnahmen für jugendliche Menschen mit Behinderung durch, die in obgenannte Arbeitseingliederungsprojekte involviert sind. Die Teilnahme an diesen Weiterbildungsmaßnahmen sollte mehr unterstützt und vorangetrieben werden.
Um den Erfolg weiterhin zu garantieren, sind keine neuen Maßnahmen notwendig, sehr wohl aber eine bessere Ausstattung an finanziellen Mitteln.
Die Sozialpartner werden aufgerufen, den Aspekt der Teilqualifikation in den Vertragsverhandlungen anzugehen.
Zuständigkeit: Abteilung Arbeit, Berufsbildungen, Sozialpartner
Neue Maßnahme: Nein
Fortführung bestehender Maßnahme: Ja
Neuer Finanzbedarf: Ja
Organisatorische Maßnahme: Ja
Gesetzliche Maßnahme notwendig: Nein
Zeitliche Umsetzung machbar innerhalb: Sofort bei Erhöhung der finanziellen Mittel