Die Gesuche um Zuschüsse für den Bau und die Erweiterung von Fernheizanlagen müssen auf den von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordrucken oder genau entsprechend denselben abgefasst, mit einer Stempelmarke versehen und vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Energieeinsparung eingereicht werden. Als Einreichedatum gilt das Protokolldatum der Landesverwaltung. Nur im Falle der Zusendung des Ansuchens mittels Postdienst gilt das Datum der Aufgabe beim Postamt.
Den Gesuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Selbstbewertung der Größenklasse des Unternehmens
- detaillierte Kostenschätzung
- technischer Bericht unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker, bestehend aus :
- Angaben zum Auftraggeber und zum Ort, wo die Maßnahme durchgeführt werden soll
- detaillierte Beschreibung des Bestandes und der geplanten Maßnahme
- Nachweis des Wärmebedarfs im Sommer- und im Winterbetrieb
- Abnehmerverzeichnis mit Angabe der Anschlussleistung
- Berechnung der durch die Maßnahme erzielten Energieeinsparung – Ölsubstitution
- Funktionsschema der Anlage (Kesselhaus, Übergabestationen)
- Netzplan der Anlage
- Genehmigung der Gemeinde mit genehmigtem Projekt für die Durchführung der Maßnahme.
Großunternehmen im Sinne des Europäischen Gemeinschaftsrechts müssen den Gesuchen für den Bau von Fernheizanlagen zudem eine von einem unabhängigen befähigten Experten erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung der Investition ohne Berücksichtigung des Zuschusses beilegen.
Den Gesuchen für Anschlüsse in bereits abgegrenzten Versorgungsgebieten von Fernheizanlagen sind folgende Unterlagen beizulegen:
- detaillierte Kostenschätzung
- technischer Bericht unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker, bestehend aus :
- Angaben zum Auftraggeber und zum Ort, wo die Maßnahme durchgeführt werden soll
- detaillierte Beschreibung des Bestandes und der geplanten Maßnahme
- Abnehmerverzeichnis mit Angabe der Anschlussleistung
- Berechnung der durch die Maßnahme erzielten Energieeinsparung – Ölsubstitution
- Netzplan der Anlage.
Zu den oben angeführten Unterlagen können von Amts wegen weitere Informationen oder ergänzende Unterlagen angefordert werden, die für notwendig gehalten werden.
Gesuche, bei denen die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der vom Amt gesetzten Frist nachgereicht werden, werden nicht bezuschusst.
Variantegesuche für bereits eingereichte Ansuchen können nur vor Genehmigung des Zuschusses eingereicht werden. Variantegesuche für bereits eingereichte Ansuchen, die Mehrkosten beinhalten, werden als neue Ansuchen behandelt und gemäß Art. 5 dieser Kriterien genehmigt. Mehrkosten können nur bezuschusst werden, sofern es sich nicht um Kosten handelt, die auf Preissteigerungen zurückzuführen sind.