| | Bereich | WLS |
Sprengel | |
Hauspflege und Tagesstätte der Hauspflege | 36 Leistungsstunden der Hauspflege bzw. Tagesstätte der Hauspflege im Jahr pro Person, welche das Pflegegeld erhält und nicht in einem Alters- oder Pflegeheim untergebracht ist, 80% der Leistungsstunden müssen zu Hause erbracht werden |
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Tagespflegeheim und Tagespflege für Senioren in den Alters- Pflegeheimen | 2,0 Plätze in Tagespflegeheimen oder Tagespflege in den Heimen pro 100 als pflegebedürftig eingestufte und zu Hause lebende Personen im Bezirk |
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Essen auf Rädern/Essen Mensa | 4,8 Essen pro Person über 65 Jahre1 |
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Sozialpädagogische Grundbetreuung | Ein/eine MitarbeiterIn² je 4.500 minderjährige und erwachsene Einwohner |
Ein/eine MitarbeiterIn² je 40 minderjährige KlientInnen |
Ein/eine MitarbeiterIn² je 55 erwachsene KlientInnen |
Ein/eine MitarbeiterIn² für die Begleitung am Arbeitsplatz je 40.000 Einwohner |
zu den effektiven Vollzeitäquivalenten werden die Ausgaben für die Konventionen der Sozialpädagogischen Grundbetreuung auf Vollzeitäquivalenten-Basis (45.000 € pro Vollzeitäquivalenten) umgerechnet und hinzugezählt |
Finanzielle Sozialhilfe | ein /eine MitarbeiterIn2 je 1.300 Gesuche3 im Jahr |
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Soziosanitärer Bürgerservice | mindestens 0,5 und maximal 2 MitarbeiterInnen4 pro Sprengel |
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stationärer Bereich | |
Menschen mit Behinderung psychisch kranke und suchtkranke Menschen | je 850 Einwohner muss die Unterbringung einer Person in einer Einrichtung5 innerhalb oder außerhalb des Landes oder in einer Pflegefamilie gewährleistet sein |
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Minderjährige | je 240 minderjährige Einwohner muss die Unterbringung einer minderjährigen Person in einer Einrichtung4 innerhalb oder außerhalb des Landes oder in einer Pflegefamilie gewährleistet sein |
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teilstationärer Bereich | |
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Menschen mit Behinderung psychisch kranke und suchtkranke Menschen | je 430 Einwohner muss die Unterbringung einer Person in einer Einrichtung5 innerhalb oder außerhalb des Landes oder in einer Pflegefamilie gewährleistet sein (Teilzeitanvertrauung) |
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Minderjährige | je 285 minderjährige Einwohner muss die Unterbringung einer minderjährigen Person in einer Einrichtung5 innerhalb oder außerhalb des Landes oder auch in einer Pflegefamilie gewährleistet sein (Teilzeitanvertrauung) |
Umsetzungsmodalitäten der WLS - Die WLS dienen als verbindliche Richtlinie für die Steuerung/Gestaltung des Angebotes und den diesbezüglichen grundlegenden Entscheidungen der Träger in Hinblick auf das eigene Dienstleistungsangebot; - Die WLS begründen keinen individuellen subjektiven Anspruch des einzelnen Nutzer auf eine bestimmte Leistung und Betreuungsplatz, sehr wohl aber eine verbindliche Erwartung der delegierenden Körperschaft Land bezüglich dem von den Trägerkörperschaften zu gewährleistenden Leistungsniveau; - Das Land gewährleistet - auch unter Berücksichtigung der anderen Einnahmequellen - dieFinanzierbarkeit der beschlossenen WLS; die Trägerkörperschaften tragen die Verantwortung für die Umsetzung der WLS durch einen bedarfsorientierten und effizienten Einsatz der Ressourcen, auch durch entsprechende Umschichtungen und Einsparungen; -Im Sinne der Flexibilität und der normalen Entwicklung der Nachfrage/Aufnahmen besteht für den einzelnen Träger bei den jeweiligen WLS ein Spielraum von +/- 5%. Höhere Abweichungen sind aufgrund der Bedarfslage/Nachfrage ausdrücklich zu begründen.Bei unzureichender Begründung für Abweichungen nach unten wird ab der Finanzierungsperiode 2013 für das betreffende Jahr der vorgesehene Prozentsatz von 20 % frei verfügbaren Überschuss teilweise oder gänzlich reduziert. |