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zugunsten der Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung wird folgende Sonderförderaktion genehmigt:
Inhalt und Ziel:
Es werden neue unternehmerische Tätigkeiten unterstützt, indem die Mietzinsen der für die Ausübung der Tätigkeit angemieteten Immobilien gefördert werden. Die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere, die Fusion oder die Aufspaltung einer Gesellschaft und jede andere Änderung, die eine bloße Fortführung einer bereits vorher auf Landesgebiet ausgeübten Tätigkeit bildet, werden nicht als neue Tätigkeiten berücksichtigt. Die Förderaktion betrifft die Mietzinsen der ersten zwei Jahre ab Ansiedlung bzw. Datum des Mietvertrages.
Dauer:
Die Förderaktion beginnt mit 01.01.2013 und endet mit 31.12.2014. Eventuell bereits vor dem 1. Jänner 2013 eingereichte Beitragsgesuche können ebenfalls für die Sonderförderaktion berücksichtigt werden.
Gesuchseinreichung:
Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren ab Tätigkeitsbeginn in Südtirol eingereicht werden.
Ausmaß der Förderung:
Es kann ein Beitrag von 75% im ersten und 50% im zweiten Jahr auf den Mietzins, im Rahmen der „de minimis-Regelung“, gewährt werden. Der zugelassene Mietzins darf nicht den vom „Osservatorio Mercato Immobiliare - OMI“ zum Zeitpunkt der Genehmigung festgelegten Höchstwert überschreiten. Die Genehmigung und Auszahlung der Beihilfe erfolgt nach Ablauf der zwei Jahre und nach Vorlage des registrierten Mietvertrages.
Voraussetzung:
Die Begünstigten müssen nach zwei Jahren mindestens vier Mitarbeiter beschäftigen. Unter Mitarbeiter versteht man auch die mitarbeitenden Familienmitglieder, die Lehrlinge und die Auszubildenden. Es wird die Beschäftigtenanzahl der letzten sechs Monate berücksichtigt.