(1) Falls sich der Zuschlagsempfänger nicht fristgerecht zur Vertragsunterzeichnung einfindet oder falls er die endgültige Kaution laut Artikel 50 nicht hinterlegt oder nicht dafür gesorgt hat, seine Arbeiter, die den Bauauftrag ausführen, in die Südtiroler Bauarbeiterkasse einzutragen, so annulliert der Auftraggeber den Zuschlag und vergibt den Auftrag dem in der Rangordnung folgenden Bewerber oder vergibt den Auftrag im Verhandlungsverfahren nach Durchführung eines halbamtlichen Wettbewerbes.