(1)Für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen mittels telematischen Verfahren werden die diesbezüglichen Verfahren zur Auswahl der Vertragspartei in Bezug auf Menge, Qualitätsspezifizierungen und zuvor festgelegte Bedürfnisse, unter anderem durch Zusammenlegung homogener Anfragen verschiedener Körperschaften, verwaltet. Damit die Zahl der in den elektronischen Markt des Landes eingebundenen Rechtssubjekte steigt, werden Lieferanten auch in Anbetracht der verschiedenen Warensektoren ausgewählt.22)25)