(1) Der Anlieferungsverkehr soll den Spiel- und Pausenhof nicht beeinträchtigen. Besonders bei Schulen und Kindergärten mit Mensa ist auf direkte und gefahrlose Anlieferung der Küche zu achten.
(2) Das Gebäude muss von den Einsatzfahrzeugen leicht erreichbar sein.
(3) Die Parkplätze sind an der Randzone, nahe der Zufahrtsstraße und nicht vor der Fensterfront der Unterrichtsräume anzuordnen.
(4) In der schulfreien Zeit können die Autoparkplätze auch dem öffentlichen Bedarf dienen.
(5) Wo die Verhältnisse es erfordern und wo mit dem regelmäßigen Abstellen von zahlreichen Fahrrädern zu rechnen ist, müssen ausreichend Fahrrad- und Mopedabstellplätze, mindestens zur Hälfte überdacht, vorgesehen werden.
(6) Es müssen auf jeden Fall Fluchtwege und Zugänge zum Sammelplatz freigehalten werden.