In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

g) Dekret des Landeshauptmanns vom 7. Juli 2008, Nr. 261)
Verordnung für den Bau von Musikschulen

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Veröffentlicht im Beiblatt Nr. 2 zum A.Bl. vom 9. September 2008, Nr. 37.

3. RAUMPROGRAMM

  • 3.1.  Berechnungsmodus
    Das Raumprogramm wird anhand der Tabelle A - "BERECHNUNG RAUMROGRAMM" auf der Grundlage der Anzahl der Schülerinnen bzw. Schüler der betreffenden Schuldirektion erstellt.
  • 3.2.  Nutzung vorhandener Strukturen
    Für den Bedarf laut Tabelle A sollen bestehende Schulgebäude verwendet werden. Nur wenn der Bedarf damit nicht gedeckt werden kann, sind Gebäudeerweiterungen oder Neubauten vorzunehmen. In diesem Fall muss mit einer angemessenen Begründung nachgewiesen werden, dass das Raumprogramm in den bestehenden Gebäuden nicht umgesetzt werden kann.
    Der Neubau eines funktional unabhängigen Schulgebäudes ist nur dann zulässig, wenn das Gebäude für mindestens 700 Schülerinnen bzw. Schüler bestimmt ist.
  • 3.3.  Gemeinsame Nutzung einzelner Räume
    Räume, die für eine gemeinsame Nutzung mit der Pflichtschule vorgesehen sind, müssen entsprechend ausgestattet werden.
    Für beide Schulen muss eine einwandfreie Abwicklung des Unterrichts gewährleistet sein.
  • 3.4.  Beschreibung der einzelnen Räume
    -  A1 Unterrichtsraum, Nutzfläche 20 m²
    Dieser Raum ist für den Einzelunterricht bzw. für den Unterricht von Gruppen bis zu 4 Schülerinnen und Schülern bestimmt. Hier werden die verschiedensten Instrumente unterrichtet. In Bezug auf die Raumakustik werden deshalb allgemeine und nicht instrumentenspezifische Anforderungen gestellt.
    -  A2 Unterrichtsraum, Nutzfläche 40 m²
    Dieser Raum ist für den Instrumental-unterricht von Gruppen von 5 bis 15 Schülerinnen bzw. Schülern bestimmt. Es werden dieselben raumakustischen Anforderungen gestellt wie für den Unterrichtsraum A1. Bei einer gemeinsamen Nutzung mit der Pflichtschule muss eine der Größe der Schülergruppe entsprechende möbelfreie Fläche vorhanden sein.
    -  A3 Unterrichtsraum, Nutzfläche 40 m²
    Dieser Raum ist für den Theorieunterricht vorgesehen und unterscheidet sich vom Unterrichtsraum A2 in der Ausstattung. Es müssen ein Klavier, eine Notentafel und Schulbänke für 15-20 Schülerinnen bzw. Schüler bereit stehen.
    -  A4 Unterrichtsraum, Nutzfläche 60 m²
    Dieser Raum ist für den Perkussionsunterricht bestimmt. Es bestehen somit spezifische schallschutztechnische und raumakustische Anforderungen. Nachdem in solchen Räumen sehr sperrige Instrumente aufgestellt und aufbewahrt werden, ist eine gemeinsame Nutzung mit der Pflichtschule nicht möglich.
    -  A5 Unterrichtsraum, Nutzfläche 60 m²
    In diesem Raum werden musikalische Früherziehung, Singen, Kinder- und Jugendchor, Musik- und Tanztheater, Blas- und Streichorchester, Big Band und weitere Ensembles unterrichtet. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung solcher Räume wird eine sehr flexible Möblierung benötigt.
    -  B1 Vortragssaal mit Bühne, Raumhöhe mindestens 4,5 m
    Der Vortragssaal ist für die kleineren Veranstaltungen während des Schuljahres vorgesehen.
    Für das Abschlusskonzert oder für größere Veranstaltungen soll in der Regel auf andere öffentliche Strukturen zurückgegriffen werden. Deshalb entspricht die Anzahl der Sitzplätze ca. 10% der Schülerzahl. Die Fläche wurde mit 1,5 m² je Sitzplatz berechnet und mit der Fläche der Bühne ergänzt. Die Raumhöhe des Saals ist im Hinblick auf die Raumakustik als wesentliches Qualitätsmerkmal zu betrachten. In Schulen mit weniger als 900 Schülerinnen bzw. Schülern wird der Saal nur für interne Veranstaltungen genutzt; in Schulen mit mehr als 900 Schülerinnen bzw. Schülern muss der Saal auch für öffentliche Veranstaltungen ausgestattet und zugelassen sein. Der Saal muss mit einem festen oder beweglichen Podium ausgestattet sein.
    -  C1 Lehrerzimmer
    Das Lehrerzimmer muss mit einem Konferenztisch und mit Ablagen ausgestattet sein. Für die Bemessung gilt als Richtlinie, dass täglich die Hälfte des gesamten Lehrpersonals
    gleichzeitig anwesend ist.
    -  C2 Verwaltungsbüros
    Auf der angegebenen Fläche soll ein Büro mit Besprechungszone für den Direktor bzw. die Direktorin der Schule und ein Sekretariat untergebracht werden.
    -  D1 Foyer Vortragssaal
    Über das Foyer muss ein vom Schulgebäude unabhängiger Zugang zum Vortragssaal möglich sein.
    -  D2 WC-Anlage Vortragssaal
    Durch die getrennte Anlage wird die externe Nutzung des Saales ermöglicht.
    -  D3 Lagerraum Vortragssaal
    Der Raum wird als Stuhllager und für die Aufbewahrung anderer mit der Nutzung des Saals zusammenhängender Gegenstände benötigt.
    -  D4 Archiv Verwaltung
    Dieses Archiv soll in der Nähe der Büros angeordnet werden.
    -  D5 Lagerräume
    Hier werden vor allem Musikinstrumente und Notenmaterial gelagert. Die Gesamtfläche kann auch auf mehrere Räume aufgeteilt werden, die von den Unterrichtsräumen gut erreichbar sind.
    -  D6 Wartebereiche
    Schülerinnen bzw. Schüler, die auf den Unterrichtsbeginn warten, sollen die Möglichkeit haben, in angemessenen Räumen Hausaufgaben zu erledigen.Diese Bereiche können je nach Verkehrsfläche unterschiedlich gestaltet werden.
    -  D7 WC-Anlagen, Putzräume
    Es müssen getrennte Anlagen für Schülerinnen bzw. Schüler und Lehrpersonen vorgesehen werden. Bei mehrgeschossigen Gebäuden muss jedes Geschoss mit WC-Anlage und Putzraum ausgestattet sein.
    -  E1 Technikräume
    Die Technikräume müssen gemäß den technischen Erfordernissen und den einschlägigen Rechtsvorschriften bemessen werden.
    -  F1 Flure und Treppen
    Der Anteil der Verkehrsfläche beträgt 20%der Nutzfläche.
    -  G1 Konstruktionsfläche
    Der Anteil der Konstruktionsfläche beträgt15% der Nettogeschossfläche.
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