Kundgemacht im A.Bl. vom 13. September 1977, Nr. 46.
(1) Zur Förderung und Belebung der sozialen Beziehungen der älteren Menschen sieht der Landesausschuß für ältere Menschen bei der Benützung von städtischen und außerstädtischen öffentlichen Verkehrsmitteln besondere Erleichterungen vor und trägt so dazu bei, sie aus ihrer Isolierung zu holen und besser in die Gesellschaft einzugliedern.