Kundgemacht im A.Bl. vom 29. Juni 2004, Nr. 26.
(1) Der Beirat beschließt mit der Mehrheit der Anwesenden.
Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.