(1) Der Staat und die katholische Kirche sind, je im eigenen Ordnungsbereich, unabhängig und souverän.
(2) Ihre Beziehungen sind durch die Lateran-Verträge geregelt. Die Abänderung dieser Verträge, sofern sie von beiden Parteien angenommen werden, bedürfen nicht des für die Verfassungsänderung vorgesehenen Verfahrens.