(1) Die Republik fördert die Entwicklung der Kultur und die wissenschaftliche und technische Forschung.
(2) Sie schützt die Landschaft und das geschichtliche und künstlerische Vermögen des Staates.
(3) Sie schützt die Umwelt, die Biodiversität und die Ökosysteme, auch im Interesse der nachfolgenden Generationen. Die Arten und Formen des Tierschutzes werden mit Staatsgesetz geregelt. 2)