(1) Der vorliegende Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis zum 31. Dezember 2006 und regelt den Ausgleich zwischen den Gehaltserhöhungen gemäß gesamtstaatlichem Kollektivvertrag (GSKV) und den Erhöhungen für das Landespersonal im selben Zeitraum. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind ab den in den einzelnen Vertragsbestimmungen angegebenen Fälligkeiten wirksam.