Genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 4. Dezember 1995, Nr. 6402; veröffentlicht im A.Bl. vom 16. Jänner 1996, Nr. 3.
(1) Ab dem Datum der Veröffentlichung des vorliegenden Vertrages kommen folgende Bestimmungen nicht mehr zur Anwendung: