(1) In Artikel 5 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 12. Dezember 2019, Nr. 32, „Durchführungsverordnung über Taxidienste und Dienste „Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin“, werden die ersten zwei Sätze gestrichen.
(1) Artikel 16 Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 12. Dezember 2019, Nr. 32, „Durchführungsverordnung über Taxidienste und Dienste „Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin“, erhält folgende Fassung:
“1. Die Systeme für die Einführung des digitalen Dienstblattes laut Artikel 5 Absatz 6 werden nach Erlass des Dekrets des Landeshauptmanns über die Führung und das Ausfüllen des Dienstblattes und jedenfalls innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingeführt.“
(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.