Beschluss vom 5. November 2019, Nr. 897
Neue Anwendungsrichtlinie betreffend die provisorische Sicherheit für die Teilnahme an Vergabeverfahren und die Sicherheiten betreffend die Phase der Ausführung der Vergabeverträge Änderung des Beschlusses Nr. 780 vom 7. August 2018
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