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Den ab 1. Juli 2014 eingereichten Finanzierungsgesuchen für private Wiedergewinnungsmaßnahmen, berechnet auf der Grundlage des theoretischen Gesamtbetrags der Steuerabzüge nach staatlicher Gesetzgebung, wird Vorrang bei der Bearbeitung und Genehmigung der Gesuche eingeräumt.
Der vorliegende Beschluss wird im Sinne von Artikel 28 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.