1. Mindestens drei Monate vor dem Tätigkeitsbeginn muss der gesetzliche Vertreter des Betriebes das Ansuchen um Ermächtigung des Großhandelsvertriebs von Arzneimitteln dem Landesamt für Gesundheitssprengel einreichen. Das Antragsformular ist auf der Web-Seite der Abteilung Gesundheit verfügbar (www.provinz.bz.it/gesundheitswesen).
2. Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen, welches mit der Stempelmarke versehen werden muss, beizulegen:
a. Hygienisch-sanitäres Gutachten zum Projekt. Dieses Gutachten muss vom zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit ausgestellt werden, je nachdem in welchem Gesundheitsbezirk der Sitz des anfragenden Unternehmens liegt.
b. Ersatzerklärung über den Besitz der Benutzbarkeitsgenehmigung, die von der Gemeinde für diese Zweckbestimmung ausgestellt wurde;
c. Grundrisse der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100, mit Luft- und Lichtverhältnissen und Schnitte, in zweifacher Ablichtung;
d. Konformitätserklärung der thermischen-, hydraulischen-, elektrischen- und Klimaanlagen (falls vorhanden), gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften;
e. Erklärung der verantwortlichen Person laut Art. 101, Absatz 1, Buchstabe b) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 219/2006, in geltender Fassung, betreffend die Annahme der Beauftragung, Verpflichtung der Einhaltung der mit den gültigen gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Auflagen und Selbsterklärung zum Besitz der vorgesehenen Voraussetzungen. Diesen Erklärungen ist eine Kopie des gültigen Personalausweises des Erklärenden beizulegen.
f. Technischer Bericht, welcher, bezugnehmend auf die Räumlichkeiten, Anlagen, Ausstattung usw., eine gute Aufbewahrung und Verteilung der Medikamente, laut den geltenden Vorschriften, gewährleistet;
g. 1 Stempelmarke
3. Das Amt für Gesundheitssprengel überprüft die eingegangene Dokumentation. Sollte eine Ergänzung des Antrags oder der Anlagen als notwendig erachtet werden, teilt es dies dem Antragsteller, mit Angabe der Fristen, innerhalb welcher die fehlende Dokumentation eingereicht werden muss, mit.
4. Die Erteilung der Genehmigung kann erst nach einer Inspektion des Magazins von Seiten einer eigenen Inspektionskommission erfolgen.
5. Bei einer positiven Bewertung durch die Kommission wird die Ermächtigung innerhalb von 90 Tagen ab Einreichung des Antrages erlassen. Dieser Termin läuft ab dem Tag, an dem das Ansuchen beim Amt für Gesundheitssprengel eingegangen ist.
6. Das Amt für Gesundheitssprengel sorgt für die Übermittlung einer Kopie der Ermächtigung an das Gesundheitsministerium.