Landesgesetz vom 9. Dezember 1974, Nr. 27
Neue Erleichterungen für die Bereitstellung von Flächen , die für Ansiedlungen des sekundären Produktionszweiges durch Gemeinde, Gemeindekonsortien, andere öffentliche Körperschaften und private Unternehmer bestimmt sind - Refinanzierung des Landesgesetzes vom 6. November 1973, Nr. 66
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