(1) Im Haushaltsvoranschlag der Provinz für das Finanzjahr 1971 wird folgendes Kapitel eingeführt - Tabelle A - Einnahmen III - Außersteuerliche Einnahmen - Kategorie I - Sondereinnahmen - Kapitel 205: "Einhebung von Beträgen aus Verwaltungsstrafen wegen Übertretung von Landschaftsschutzbestimmungen" - Pro memoria.
Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.