SCHULLABORANT/SCHULLABORANTIN (VI)
Der Schullaborant/die Schullaborantin übernimmt an Oberschulen mit mehrjährigem Unterricht in naturwissenschaftlichen oder technischen Fächern gemäß den Anweisungen der zuständigen Lehrkräfte selbständig und vorwiegend die Vorbereitung und Durchführung von Versuchen und praktischen Schulübungen im Unterricht. Er/sie betreut gegebenenfalls die der Schule zugeteilten technischen Schulassistenten/Schulassistentinnen.
1. Aufgaben
Er/sie:
- - wählt mit den Lehrkräften geeignete Versuche und praktische Schulübungen aus und führt sie in deren Auftrag im Unterricht vor
- - unterstützt die Lehrkräfte im praktischen Unterricht und betreut Schülergruppen
- - sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
- - betreut, organisiert und überwacht die Arbeit der ihm/ihr zugeteilten Mitarbeiter
- - übernimmt gegebenenfalls Aufgaben des Berufsbildes technischer Schulassistent/technische Schulassistentin
- - erledigt die fachbezogene Organisations- und Verwaltungsarbeit
2. Zugangsvoraussetzungen
Reifezeugnis folgender Oberschulen
- - Realgymnasium
- - Oberschule für Geometer
- - Gewerbeoberschule
- - Fachlehranstalt für Industrie und Handwerk
- - Oberschule für Landwirtschaft
- - Handelsoberschule - Fachrichtung Programmierer oder
- - jegliches Reifezeugnis bzw. jeglicher Meisterbrief sowie
- - Abschluß einer fachspezifischen Zusatzausbildung von mindestens 400 Unterrichtsstunden oder
- - mindestens zweijährige Berufserfahrung im naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich oder
- - mindestens zweijährige Ausübung des Lehrberufes in den Fächern Biologie, Chemie oder Physik
3. Zweisprachigkeit
4. Vertikale Mobilität
Nach 4 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder Bautechniker/in (für Inhaber/Inhaberinnen des Reifezeugnisses der Oberschule für Geometer oder der Gewerbeoberschule), Umwelt- und Hygieneinspektor/in, Programmierer-DV-Analytiker/Programmiererin-DV-Analytikerin.
Nach 8 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder Lehrer/in mit Hochschulabschluß (sofern mindestens 400 Stunden pädagogische Fachausbildung nachgewiesen werden), technischer Inspektor/technische Inspektorin, naturwissenschaftliche/r Inspektor/in, DV-Analytiker-Systembetreuer/DV-Analytikerin-Systembetreuerin.
FACHLEHRER/FACHLEHRERIN (VI)
Omissis
2. Zugangsvoraussetzungen
- - Reifezeugnis einer Oberschule und zweijährige einschlägige Berufserfahrung oder
- - Abschlußzeugnis der Mittelschule sowie
- - Meisterbrief und zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung oder
- - Lehrabschlußzeugnis und fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung (beschränkt auf die Berufe, in denen kein Meistertitel erworben werden kann oder in denen in den letzten fünf Jahren keine Meisterprüfungen stattgefunden haben; im zweiten Fall ist die Ernennung auf Planstelle an den Erwerb des Meisterbriefs gebunden) oder
- - Abschlußzeugnis einer mindestens zweijährigen Fachlehranstalt und fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung oder
- - Abschlußzeugnis einer mindestens zweijährigen Landesfachschule und fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung sowie in allen Fällen Abschluß einer pädagogischen Fachausbildung von nicht weniger als 1200 Unterrichtsstunden oder, im Falle des Unterrichts von Behinderten, Spezialisierung im Bereich Rehabilitation
Omissis
FÜHRERSCHEINPRÜFER/FÜHRERSCHEINPRÜFERIN (VI)
Der/die Führerscheinprüfer/in, hat die Aufgabe Führerscheinprüfungen abzunehmen und erfüllt Aufgaben und koordiniert gegebenenfalls die Arbeit der dem jeweiligen Sachbereich zugeteilten Mitarbeiter/innen vorwiegend aufgrund von allgemeinen Richtlinien und/oder von konkreten Hinweisen und Aufgabenstellungen des/der Vorgesetzten.
1. Aufgaben
1.1 Aufgaben des/der Führerscheinprüfers/in
Er/sie:
- - trifft als vereidigte Amtsperson an Ort und Stelle selbständig und eigenverantwortlich sämtliche fachliche Entscheidungen, bezüglich der Einhaltung der Normen im Bereich der Verkehrssicherheit
- - führt die laut Aufgabenbereich fallenden theoretischen und praktischen Führerscheinprüfungen der Kategorien A und B durch
- - überprüft die Einhaltung der verschiedenen gesetzlichen Normen
- - kann eventuell laut Artikel 230 St.V.O. eigene Kurse für die Jugend zum Thema Verkehrserziehung und der Sicherheit im Straßenverkehr abhalten
1.2 Verwaltungsarbeiten
Er/sie:
- - verfaßt Berichte an Gerichts- oder Sanitätsbehörden
- - erledigt die Verwaltungskorrespondenz, bietet Beratung und erteilt Auskünfte
- - führt Lokalaugenscheine und Kontrollen durch und schlägt eventuell die erforderlichen Maßnahmen vor
- - bereitet sämtliche Unterlagen vor, die zum Aufgabenbereich des bevollmächtigten Beamten gehören und übernimmt dessen Aufgaben
- - verfaßt Berichte und Gutachten an die vom Straßenverkehrsgesetz vorgesehenen Behörden (Revisionsprüfungen, Verkehrsunfälle usw.)
1.3 Organisations- und Koordinationsarbeiten
Er/sie:
- - organisiert den Arbeitsablauf
- - organisiert Kurse, Prüfungen und Veranstaltungen
- - erarbeitet Vorschläge für Methoden und Formen der Aktenarchivierung
1.4 Sekretariatsarbeiten
Er/sie:
- - verfaßt Briefe und Berichte und gestaltet Arbeitsunterlagen
- - führt Karteien, Register und Verzeichnisse
2. Zugangsvoraussetzungen
- - Reifezeugnis einer Oberschule sowie
- - Befähigungsnachweis gemäß Artikel 332 Absatz 1 des L.D. vom 16.12.1992, Nr. 495, und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen
3. Zweisprachigkeit
4. Vertikale Mobilität
Nach 4 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder Programmierer-DV-Analytiker/Programmiererin-DV-Analytikerin, Statistiker/in, Arbeitsinspektor/in, Übersetzer/in.
Nach 8 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder Verwaltungsinspektor/in, Verwaltungsinspektor/in im kulturellen Bereich, DV-Analytiker-Systembetreuer/DV-Analytikerin-Systembetreuerin, Statstikinspektor/in, Inspektor/in für das Rechnungswesen, Organisationsinspektor/in, Übersetzungsinspektor/in.
LANDWIRTSCHAFTSTECHNIKER/LANDWIRTSCHAFTSTECHNIKERIN (VI)
Der Landwirtschaftstechniker/die Landwirtschaftstechnikerin bearbeitet aufgrund von Anweisungen und allgemeinen Richtlinien des/der Vorgesetzten selbständig bestimmte Arbeitsbereiche und koordiniert die Arbeit der ihm/ihr unterstellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen.
1. Aufgaben
1.1 Technische Aufgaben
Er/sie:
- - informiert und berät über Förderungsmöglichkeiten
- - bearbeitet Förderungsgesuche und sonstige Ansuchen
- - führt Lokalaugenscheine durch und berät in fachlichen und wirtschaftlichen Belangen
- - verfaßt Berichte fachlicher und wirtschaftlicher Natur
- - führt phytopathologische Kontrollen durch und überwacht die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen
- - arbeitet als Sachverständiger in Fachkommissionen mit
- - hält Fachvorträge und Lehrveranstaltungen, führt Gruppen- und Einzelberatungen durch
1.2 Organisatorische Aufgaben
Er/sie:
- - arbeitet bei Versammlungen und in Arbeitsgruppen mit bzw. leitet sie
- - organisiert Lehrfahrten und übernimmt fachliche Führungen
- - arbeitet bei statistischen Erhebungen und Zählungen mit
1.3 Verwaltungsaufgaben
Er/sie:
- - bearbeitet den Verwaltungs- und fachlichen Schriftverkehr
- - sammelt periodisch fällige Meldungen, faßt sie zusammen und leitet sie weiter
- - entwirft Rundschreiben
2. Zugangsvoraussetzungen
- - Reifezeugnis einer landwirtschaftlichen Oberschule
3. Zweisprachigkeit
4. Vertikale Mobilität
Nach 4 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder Umwelt- und Hygieneinspektor/in, Programmierer-DV-Analytiker/Programmiererin-DV-Analytikerin.
Nach 8 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder naturwissenschaftliche/r Inspektor/in, Organisationsinspektor/in, DV-Analytiker-Systembetreuer/DV-Analytikerin-Systembetreuerin.