ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
(1) Die zusätzlichen Leistungen die von den Kinderärzten, auch zugunsten der nicht Eingeschriebenen, durchführbar sind, sind jene, die Ende dieses Anhangs B im Tarifverzeichnis angegeben sind.
(2) Wenn vom Tarifverzeichnis nichts anderes angegeben ist, werden die Sonderleistungen in der Wohnung des Nutznießers oder in der Praxis des Arztes durchgeführt, je nach dem Gesundheitszustand des Patienten.
(3) Für die Durchführung der Leistungen gemäß Absatz 1 muss die Arztpraxis angemessen eingerichtet sein; unbeschadet der Befugnis/Pflicht des Bezirkes, die vorgesehenen Kontrollen über die Eignung der Arztpraxis durchzuführen, ist der Arzt verpflichtet, eine eigene schriftliche Erklärung auszustellen, in welcher die Leistungen angeführt sind, für deren Durchführung die eigene Praxis mit den entsprechenden notwendigen Einrichtungen ausgestattet ist.
(4) Für die Zahlung der Entgelte für die zusätzlichen Leistungen muss der Arzt innerhalb Ende jeden Monats die Zusammenfassung der im Laufe des vorhergehenden Monats durchgeführten Leistungen übermitteln. Für jede Leistung muss das Verzeichnis Name, Zuname, Anschrift und Kennzahl des Versicherungsbüchleins und die Unterschrift des Betreuten beinhalten. Falls die Leistung nach vorhergehender sanitärer Genehmigung des Bezirkes durchgeführt wird, muss dem Verzeichnis das Original der Ermächtigung beigelegt werden.
Die unterlassene Einsendung des zusammenfassenden Verzeichnisses der Leistungen innerhalb des festgesetzten Termins nimmt dem Bezirk die Möglichkeit, rechtzeitig die eigenen Kontrollbefugnisse wahrzunehmen.
Falls die Verspätung Gründen höherer Gewalt zuzuschreiben ist, wird der Fall zwecks Auszahlung zwischen dem Bezirk und dem interessierten Arzt überprüft.
Die unterlassene Einsendung des zusammenfassenden Verzeichnisses der Leistungen innerhalb des festgesetzten Termins nimmt dem Bezirk die Möglichkeit, rechtzeitig die eigenen Kontrollbefugnisse wahrzunehmen.
Falls die Verspätung Gründen höherer Gewalt zuzuschreiben ist, wird der Fall zwecks Auszahlung zwischen dem Bezirk und dem interessierten Arzt überprüft.
(5) Dem Kinderarzt gebühren die im Tarifverzeichnis angegebenen allumfassenden Tarife. Unbeschadet dessen, was von Artikel 4, Absatz 2 vorgesehen ist, darf dem Betreuten nichts unter jedwedem Titel angelastet werden.
Die Entgelte für die zusätzlichen Leistungen werden innerhalb des zweiten Monats nach jenem der Einsendung des Verzeichnisses gemäß Absatz 4 ausgezahlt.
Tarifverzeichnis der zusätzlichen Leistungen
A) OHNE ERMÄCHTIGUNG DURCHFÜHRBARE LEISTUNGEN | TARIF |
1. Wundversorgung und Naht einer oberflächlichen Wunde | 47,29 |
2. Entfernung der Nahtfäden und Wundversorgung | 28,39 |
3. Vordere Nasentamponade | 18,92 |
4. Entfernung eines Fremdkörpers aus der Nase | 12,51 |
5. Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Ohr | 28,39 |
6. Erste Wundversorgung | 28,39 |
7. Weitere Wundversorgung | 18,92 |
8. Pneumootoskopie | 13,00 |
9. Tympanogramm | 25,00 |
10. Eröffnung bei Verklebung der Kleinlippen | 28,39 |
11. Reinigung einer vereiterten Nagelfalz | 28,39 |
12. Reposition einer schmerzhaften Luxation des Radiusköpfchens | 28,39 |
13. Tonaudiometrie | 25,00 |
14. Desensibilisierende Injektionstherapie (für jede Sitzung) | 23,65 |
15. Entfernung von Warzen | 15,31 |
16. Intravenöse Injektion | 14,18 |
17. Scotch-Test für Oxyuren | 9,45 |
18. Rachenabstrich für Streptokokkenschnelltest | 12,60 |
19. Sehtest mit einer Sehtafel | 20,00 |
20. Spirometrie | 31,53 |
21. Pricktest | 31,53 |
22. EKG | 31,53 |
23. Ultraschall, pro Körperbereich | 31,53 |
24. Mit Analysator durchgeführte Urinprobe mit gedrucktem Befund | 9,45 |
25. CRP-Bestimmung | 20,00 |
26. Pulsoxydometrie (Bestimmung der Sauerstoffsättigung) | 10,00 |
27. Verschreibung und Kollaudierung von Heilbehelfen im Rahmen der geltenden Bestimmungen | 10,00 |
28. Cerumenentfernung | 15,00 |
29. Zeckenentfernung | 10,00 |
30. Schnelltest für EBV, RSV, Pneumokokken (Ag im Harn), Rotavirus, Adenovirus | 15,00 |
31. Entfernung von Mollusca contagiosa | 20,00 |
32. PEF (maximales Expirationsvolumen) | 10,00 |
B) LEISTUNGEN, DIE MIT EINMALIGER ERMÄCHTIGUNG DES BEZIRKES DURCHGEFÜHRT WERDEN KÖNNEN | Tarif |
1. Untersuchung auf Amblyopie | 37,80 |
2. Boel Test (audiometrische Reihenuntersuchung innerhalb des ersten Lebensjahres) | 37,80 |
3. Impfsitzung gemäß Impfkalender (einschließlich der Ausfüllung der entsprechenden Dokumentation und Übermittlung derselben an die Bezirke und an die Gemeinden) ** | 22,07 |
- (**)Der Impfstoff wird von den Bezirken kostenlos zur Verfügung gestellt.
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- Der gebietsmäßig zuständige Bezirk verpflichtet sich für die Kinderärzte, die Impfungen durchführen, die Entsorgung des Sondermülls und der gefährlichen Abfälle, die aus der gesundheitlichen Betreuung entstehen, auf eigene Kosten zu übernehmen, wobei die Bedingungen im einzelnen zu vereinbaren sind.
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- Falls der Kinderarzt die Impfungen nicht durchführen sollte, ist er auf jeden Fall angehalten, das Impfvorgespräch und die entsprechende Visite durchzuführen, wie von den Gesundheitsbildern vorgesehen.
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