1. Die Auszahlung der begünstigten Finanzierungen aus dem Rotationsfonds kann auch in mehreren Raten erfolgen, und zwar nach vorheriger Feststellung durch die jeweilige Bank, dass die betreffenden Investitionen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, wobei sie sich auf folgende Unterlagen stützt:
a) Erklärung des Antragstellers über die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts,
b) genehmigtes Projekt, technischer Bericht und Baukonzession,
c) Ausgabenbelege wie Rechnungen und/oder Honorarnoten im Original, ausgestellt nach Einreichung der Mitteilung. Die Zahlungen müssen durch Bank- oder Postüberweisung oder andere rückverfolgbare Zahlungen durchgeführt werden. Die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, auch in Eigenregie, kann mit einem Begehungs- und Abnahmeprotokoll der Bauleitung oder einer anderen qualifizierten Fachperson bescheinigt werden, die sich dabei auf eine detaillierte Endstandsabrechnung stützt,
d) Kaufvertrag im Original oder in beglaubigter oder originalgetreuer Kopie.
2. Die Rechnungen können in analytischer oder zusammenfassender Form ausgestellt sein. Die in zusammenfassender Form abgefassten Rechnungen müssen durch eine vom Rechnungssteller unterzeichnete Aufstellung ergänzt werden, aus welcher die einzelnen Posten und Preise ersichtlich sind, die zur Gesamtsumme geführt haben.
3. Die jeweilige Bank muss das zuständige Landesamt über die Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Investitionen unverzüglich in Kenntnis setzen.