(1) Die Bestimmungen laut Artikel 1 Absatz 1 kommen erst bei der Erneuerung bzw. Einsetzung der Verwaltungsräte zur Anwendung, welche ab dem sechsten Monat nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgen.
Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region kundgemacht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.