(1)18)
(2)18)
(3)18)
(4) Mit Wirkung vom 01.04.2008 steht dem Lehrpersonal für die Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen laut Beschluss der Landesregierung vom 29.06.1998, Nr. 2867, in der geltenden Fassung, ab der vierten Stunde im Außendienst, folgende Stundenvergütung zu: 2,80 Euro.19)
(5) Der Zeitraum von dreißig Minuten und mehr wird zur vollen Stunde aufgerundet.20)