(1) Folgende Rechtsvorschriften sind aufgehoben:
(2) Mit Wirkung ab Veröffentlichung der Regelung laut Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe h) sind der Absatz 2 Buchstaben a), b), c) und d) und der Absatz 3 desselben Artikels aufgehoben.43)