Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 22. April 1997, Nr. 19.
Bereich G - Nahrungs- und Ernährungshygiene (Punktezahl: 4.0)
Lehrziele: Der Student soll grundlegende Kenntnisse über die Ernährung des Menschen und die damit verbundenen Gefahren erwerben. Er muss die Techniken der gesundheitlichen Lebensmittelüberwachung hinsichtlich Herstellung, Lagerung, Transport, Handel und Verzehr nachweisen können und die einschlägigen Rechtsvorschriften kennen.
Bereich H - Medizinische Vorbeugung gegen Berufs- und Umweltkrankheiten (Punktezahl: 4.0)
Lehrziele: Der Student soll Kenntnisse über die wichtigsten Risikofaktoren physikalischer, chemischer und biologischer Natur, die am Arbeitsplatz auftreten können, erwerben. Er muss Reaktionen der wichtigsten biologischen Expositions-, Empfindlichkeits- und Wirkungsindikatoren interpretieren können und die Rechtsvorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz kennen.