Kundgemacht im A.Bl. vom 2. Dezember 1986, Nr. 54.
A) Theoretischer Unterricht
Der theoretische Unterricht umfaßt folgende Fächer:
B) Praktikum
Die 2000 Stunden Praktikum umfassen die Unterweisung:
Die in diesem Lehrplan vorgesehene Stundenzahl für den theoretischen Unterricht und das Praktikum gilt als Mindeststundenzahl.
Buchstabe A) wurde ersetzt durch Art. 9 des D.LH. vom 1. Oktober 1991, Nr. 22.