(1) Den Sozialbetreuer/innen sowie Altenpfleger/innen und Familienhelfer/innen der Einstufungsteams des Dienstes für Pflegeeinstufung wird eine monatliche Aufgabenzulage von 25% des Anfangsgehaltes der unteren Besoldungsstufe der jeweiligen Funktionsebene zuerkannt. Die Zulage wird aufgrund der besonderen Komplexität der Aufgaben sowie der damit verbundenen größeren Verantwortung zuerkannt. 30)