(1) Mit Wirkung ab 1. September 2002 wird die im August 2002 bezogene Vollzeitzulage in die Zulage für die fixe Position umgewandelt.
(2) Für das nach dem 31. August 2002 aufgenommene ärztliche Personal werden folgende jährliche Bruttobeträge festgelegt:
Funktionsbereich B: 9.965,57 Euro
Funktionsbereich A: 12.378,31 Euro.
(3) Die Zulage für die fixe Position wird 13 mal jährlich ausbezahlt.