(1) Dem Personal wird, in Fortführung des Ausgleichs laut Artikel 3, für 2022 eine ausschließlich für die Pension geltende Einmalzahlung in folgender Höhe (Brutto) ausbezahlt:
1. Funktionsebene 484,94 €
2. Funktionsebene 539,99 €
3. Funktionsebene 567,93 €
4. Funktionsebene 596,78 €
5. Funktionsebene 641,00 €
6. Funktionsebene 695,42 €
7. Funktionsebene 778,69 €
7ter Funktionsebene 800,62 €
7bis Funktionsebene 832,74 €
8. Funktionsebene 884,88 €
9. Funktionsebene 1.028,39 €
Landeslehrer 884,88 €
Einheitliche Leitungsebene der sanitären Führungskräfte 1.224,99 €
(2) Der in Absatz 1 genannte Betrag der Einmalzahlung wird dem Personal in voller Höhe ausbezahlt, das 2022 ein Arbeitsverhältnis für 12 Monate in Vollzeit und mit 100% Bezahlung innehatte. Er wird unter Berücksichtigung folgender Parameter entsprechend reduziert:
- effektive Dauer des Arbeitsverhältnisses;
- effektiver Umfang des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit);
- reduzierte Bezahlung infolge von Abwesenheiten, sofern diese eine Reduzierung bzw. Streichung des Gehaltes vorsehen.