(1) In Umsetzung von Artikel 5, Absatz 2 des BÜKV vom 3. Dezember 2020 wird dem Personal, das am 31. Dezember 2021 ein Arbeitsverhältnis innehatte, für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 eine ausschließlich für die Pension geltende Einmalzahlung in folgender Höhe (Brutto) ausbezahlt:
1. Funktionsebene 452,19 €
2. Funktionsebene 503,51 €
3. Funktionsebene 529,55 €
4. Funktionsebene 556,49 €
5. Funktionsebene 597,65 €
6. Funktionsebene 648,42 €
7. Funktionsebene 726,08 €
7ter Funktionsebene 746,56 €
7bis Funktionsebene 776,42 €
8. Funktionsebene 825,07 €
9. Funktionsebene 958,87 €
Landeslehrer 825,07 €
Einheitliche Leitungsebene der sanitären Führungskräfte 1.201,33 €
(2) Der im Absatz 1 genannte Betrag der Einmalzahlung wird jenem Personal in voller Höhe ausbezahlt, welches im Dreijahreszeitraum 2019-2021 ein Arbeitsverhältnis für 36 Monate in Vollzeit und mit 100% Bezahlung innehatte. Er wird, unter Berücksichtigung folgender Parameter, entsprechend reduziert:
- Dauer des Arbeitsverhältnisses;
- Umfang des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit);
- reduzierte Bezahlung infolge von Abwesenheiten, sofern diese eine Reduzierung bzw. Streichung des Gehaltes vorsehen.