(1) Die Überschrift des Artikels 44 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung: „Landesevaluationsstelle für das deutschsprachige Bildungssystem“.
(2) In Artikel 44 Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden die Worte „Landesevaluationsstelle für das deutsche Bildungssystem“ durch die Worte „Landesevaluationsstelle für das deutschsprachige Bildungssystem“ ersetzt.
(3) Im deutschen Wortlaut wird am Ende des Artikels 44 Absatz 1 Buchstabe e) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, ein Punkt eingefügt.