1. Um in das Landesverzeichnis eingetragen zu werden, muss die antragstellende Person in Südtirol ansässig sein und in den zwei Jahren vor dem Einreichdatum des Antrags um Eintragung in das Landesverzeichnis eine oder mehrere künstlerische Tätigkeiten laut Artikel 4 dieser Richtlinien berufsmäßig ausgeübt haben.