1. Für jedes Fahrzeug laut Artikel 4 wird ein Beitrag von 30% bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 € gewährt.
2. Die Förderung wird in Form eines Verlustbeitrags gemäß der De-minimis-Bestimmung laut Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.