1. Folgende Bereiche werden in dieser Reihenfolge gefördert:
a) Ausbildung von Trainern und Trainerinnen, Ausbildern und Ausbilderinnen, Sportfachleuten für Wettkämpfe sowie Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen, die von Sportverbänden oder -körperschaften organisiert wird,
b) Ausbildung von Funktionären und Funktionärinnen, Verwaltungspersonal, Pressesprechern und Pressesprecherinnen sowie Wartungs- und Wachpersonal für die Sportanlagen,
c) Tagungen und Stages, die für den Sport und die Ausbildung relevant sind, oder andere Aus- oder Fortbildungsvorhaben oder -veranstaltungen,
d) Ausbildung von Trainern und Trainerinnen, Ausbildern und Ausbilderinnen, Sportfachleuten für Wettkämpfe sowie Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen, die von anderen Organisationen als den unter Buchstabe a) genannten veranstaltet werden,
e) Projekte und spezifische Kurse mit vorwiegendem Ausbildungscharakter.